Aktuelles

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Die Praxis ist telefonisch erreichbar in den

folgenden Zeiten:

 

Dienstags bis freitags

von 18:00 - 18:30 Uhr.

 

 

 

Falls Sie die Telefonzeiten nicht einhalten können oder wir doch einmal nicht erreichbar sind, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben mir eine E-Mail unter

 

                                   kontakt@praxis-bicknese.de

 

 

 

 

Die Praxis ist

 

 

vom 12.07. - 28.07.2024

(Sommerferienanfang),

 

vom 10.08. - 25.08.2024

(Sommerferienende),

 

vom 12.10.2024 - 27.10.2024

(Herbstferien)

 

und vom 21.12.2024 - 05.01.2025

(Weihnachten)

 

 

 

 

wegen Urlaubs geschlossen.


 

 

 

In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Ambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Haard, Marl-Sinsen (Tel.: 02365/8020).

 

Ich wünsche Ihnen allen erholsame Ferien!

 

Dipl.-Psych. Bettina Bicknese

 

 

 

 

 

Praxisinformation für gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem Kind eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis zu beginnen, ist dazu erforderlich, dass Sie offen über Ihre Probleme sprechen und vertrauensvoll nach Ihren Lösungswegen suchen können. Einen ersten Eindruck von der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien soll diese Praxisinformationsschrift vermitteln. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie dient, allgemein gesagt, der Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und der verbesserten Einbindung in soziale Beziehungen.

 

Für Termine bei Psychotherapeuten benötigen Sie keine ärztliche Überweisung und auch kein ärztliches Rezept. Selbstverständlich unterliegen Ihre Aussagen der Schweigepflicht des/der Therapeuten/in. Ohne Aufklärung und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen Therapieinhalte nicht an Andere, auch nicht an mitbehandelnde Ärzte, weitergegeben werden. Die Beziehungsgestaltung in einer Psychotherapie ist notgedrungen immer etwas ungleich verteilt, da die Therapeuten viel Privates von den betreffenden Familien erfahren, was anders herum so nicht gilt. Um einen Schutzraum für die betreffenden Familien zu schaffen, gibt es berufsstandesrechtliche Regelungen, die einen privaten Kontakt zwischen Patientenfamilien und Therapeuten bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Therapie ausschließen.

 

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Diagnostik (sogenannte Probatorik) und Behandlung ist eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde vom Gesetzgeber vorgesehen, die bis zu 5 mal jeweils für 50 Minuten stattfinden kann. Diese dient dazu, eine erste diagnostische Einschätzung zu treffen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Nach weiteren mindestens 2 diagnostischen Stunden der Probatorik kann dann eine Psychotherapie beantragt und durchgeführt werden.

 

 

Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis ist schwerpunktmäßig verhaltenstherapeutisch orientiert.

 

Neben der Verhaltenstherapie können auch familientherapeutische und kindzentrierte spieltherapeutische sowie Behandlungsansätze in der individuellen Behandlung eingesetzt werden. Dies ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand der Patienten sowie von der Art der Symptomatik. Generell gilt, je jünger ein Kind oder je mehr die Umgebung unter der Symptomatik leidet, desto wichtiger ist der Einbezug des familiären Umfeldes.

 

Als weiteres psychodiagnostisches und –therapeutisches Verfahren wird in meiner Praxis die tiergestützte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durchgeführt. Dieses ist eine besondere Therapieform, die in Deutschland bislang selten verwendet wird. Im Rahmen dieser Therapieform wird die sanftmütige, 2014 geborene Mischlingshündin Kisi eingesetzt.

 

Der Einbezug eines Hundes in psychotherapeutische Arbeit erleichtert es zunächst den meisten Menschen, sich in der Therapie zu öffnen und Vertrauen zu fassen. Wissenschaftlichen Studien zufolge verbessert die tiergestützte Psychotherapie aber auch grundlegende Befindlichkeitswerte wie Selbstvertrauen, Einfühlsamkeit und Lebensfreude.

 

Mit dem Einsatz der „tierischen“ Ko-Therapeuten sind sicherlich auch Risiken verbunden. Diese bestehen in erster Linie in der Gefahr von Infektionen, allergischen Reaktionen oder Verletzungen. Um diesen Risiken weitgehend vorzubeugen werden die Tiere artgerecht gehalten und gepflegt, regelmäßig tierärztlich kontrolliert und sorgfältig ausgebildet von der Therapeutin.

 

Das Mitbringen eigener Tiere in die Praxis ist aus Gründen des Tierschutzes und der Hygiene nur in einzelnen Ausnahmefällen und nach jeweils individueller Absprache möglich.

 

 

 

Vor Beginn der Therapie ist die Einholung eines Konsiliarberichts vorgeschrieben. Damit soll ein Arzt Ihrer Wahl (Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Kinderpsychiater oder Internist) abklären, ob mögliche weitere Ursachen, die eine somatische, also körperlich orientierte Behandlung erforderlich machen würden, mit Grund für die aktuelle Symptomatik sind. Eine Kopie dieses Konsiliarberichts ist von der Therapeutin dem Antrag an die Krankenkasse auf Kostenübernahme für die Behandlung, beizufügen. Der Antrag an die Krankenkasse kann also erst gestellt werden, wenn der Konsiliarbericht des behandelnden Arztes der Therapeutin vorliegt. Das entsprechende Formular erhalten Sie in psychotherapeutischen oder ärztlichen  Praxen.

 

Die verschlusssichere Aufbewahrung aller Patientendaten erfolgt aufgrund entsprechender Gesetzeslage für die Dauer von 10 Jahren ab dem Beginn der Behandlung. Die in meiner Praxis gespeicherten Patientendaten werden datenschutzkonform nach dieser Frist vernichtet. Ansonsten gelten die Bestimmungen der DSGV (Datenschutzgrundverordnung).

 

 

 

Praxisinformation für Privatpatienten

 

Sie beabsichtigen, mit Ihrem Kind eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen. Dazu ist erforderlich, dass Sie  offen über Ihre Probleme sprechen und vertrauensvoll nach Lösungswegen suchen können. Selbstverständlich unterliegen Ihre Daten der Schweigepflicht der Therapeutin. Ohne Aufklärung und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen Therapieinhalte nicht an Andere, auch nicht an mitbehandelnde Ärzte, weitergegeben werden. Die Beziehungsgestaltung in einer Psychotherapie ist notgedrungen immer etwas ungleich verteilt, da die Therapeuten viel Privates von den betreffenden Familien erfahren, was anders herum so nicht gilt. Um einen Schutzraum für die betreffenden Familien zu schaffen, gibt es berufsstandesrechtliche Regelungen, die u. a.  einen privaten Kontakt zwischen Patientenfamilien und Therapeuten bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Therapie ausschließen.

 

Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis ist schwerpunktmäßig verhaltenstherapeutisch orientiert.

 

Verhaltenstherapie ist problemorientiert: Die aktuellen Probleme werden in der Therapie konkret und detailliert betrachtet. Verhaltenstherapie ist transparent: Die moderne Verhaltenstherapie arbeitet mit Erklärungsmodellen. In der Therapie wird gemeinsam mit dem Patienten, und gegebenenfalls seinen Bezugspersonen, erarbeitet, wie das Problem entstehen konnte (Lebens- und Lerngeschichte) und wodurch es derzeit aufrechterhalten wird. Das therapeutische Vorgehen und die Behandlungstechniken werden genau erklärt, damit der Patient überzeugt und aktiv in der Therapie mitarbeiten kann.
Verhaltenstherapie ist stark gegenwarts- und zukunftsorientiert: Die Auslöser eines psychischen Problems können häufig im Nachhinein nicht mehr verändert werden. Daher orientiert sich die Therapie in starkem Maße daran, wie sich das Problem beseitigen lässt, wie man besser mit dem Problem umgehen kann, oder wie man aktuell mit negativen Erlebnissen der Vergangenheit besser zurechtkommen kann.
Verhaltenstherapie ist ziel- und lösungsorientiert: Es werden realistische Ziele und Veränderungswünsche gemeinsam mit dem Patienten formuliert. Im kooperativen Gespräch werden einzelne Schritte zur Erreichung der Ziele entwickelt. Im Therapieverlauf werden Veränderungen dahingehend geprüft, ob sie weiterhin zielführend sind.
Verhaltenstherapie ist konkret und alltagsnah: In den Therapiegesprächen werden das konkrete Denken, Fühlen und Handeln, sowie die Lebenssituation betrachtet. Mögliche Veränderungsschritte werden ebenso konkret benannt und gemeinsam geplant. Die Umsetzung im Alltag wird anschaulich besprochen und vorbereitet. Bei bestimmten Problemen kann der Therapeut den Patienten bei der Umsetzung zunächst sogar begleiten und gezielt anleiten.
Verhaltenstherapie beinhaltet die praktische Erweiterung des Handlungsspielraumes: Für verschiedene Situationen werden angemessene und hilfreiche Verhaltens- und Problemlösestrategien erarbeitet und umgesetzt. Der Patient und gegebenenfalls seine Bezugspersonen arbeiten ganz aktiv in der Therapie mit. Weil Einsicht allein oft nicht ausreicht, um verfestigte Probleme zu verändern, werden neue Handlungs- und Denkweisen ausprobiert und trainiert.
Verhaltenstherapie ist individuell: Jede Behandlung orientiert sich am einzelnen Patienten und an seiner besonderen Situation. Die Techniken der Verhaltenstherapie werden auf jeden Patienten genau zugeschnitten.
Verhaltenstherapie ist auch Hilfe zur Selbsthilfe: Neben der konkreten Problemlösung während der Therapie wird auch die Erhöhung der allgemeinen Problemlösefähigkeit angestrebt.
Verhaltenstherapie ist ein effektives Therapieverfahren: Wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit der verhaltenstherapeutischen Techniken. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden integriert und können dadurch die Möglichkeiten der Verhaltenstherapie immer wieder erweitern. Neben der Verhaltenstherapie können auch familientherapeutische und kindzentrierte spieltherapeutische Behandlungsansätze in der individuellen  Behandlung eingesetzt werden. Dies ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand der Patienten sowie von der Art der Symptomatik. Generell gilt, je jünger ein Kind oder je mehr die Umgebung unter der Symptomatik leidet, desto wichtiger ist der Einbezug des familiären Umfeldes.

Neben der Verhaltenstherapie können auch familientherapeutische und kindzentrierte spieltherapeutische Behandlungsansätze in der individuellen Behandlung eingesetzt werden. Dies ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand der Patienten sowie von der Art der Symptomatik. Generell gilt, je jünger ein Kind oder je mehr die Umgebung unter der Symptomatik leidet, desto wichtiger ist der Einbezug des familiären Umfeldes.

Als weiteres psychodiagnostisches und –therapeutisches Verfahren wird in meiner Praxis die tiergestützte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie angeboten. Dieses ist eine besondere Therapieform, die in Deutschland bislang selten verwendet wird. Im Rahmen dieser Therapieform werden von der Therapeutin speziell nach wissenschaftlichen Grundlagen ausgebildete Hunde eingesetzt. Der Einsatz der Hunde erleichtert es zunächst den meisten Patienten, sich in der Therapie zu öffnen und Vertrauen zu fassen. Wissenschaftlichen Studien zufolge verbessert die tiergestützte Psychotherapie aber auch grundlegende Befindlichkeitswerte wie Selbstvertrauen, Einfühlsamkeit und Lebensfreude.

 

Mit dem Einsatz der „tierischen“ Ko-Therapeuten sind sicherlich auch Risiken verbunden. Diese bestehen in erster Linie in der Gefahr von Infektionen, allergischen Reaktionen oder Verletzungen. Um diesen Risiken weitgehend vorzubeugen werden die Tiere artgerecht gehalten und gepflegt, regelmäßig tierärztlich kontrolliert und sorgfältig ausgebildet von der Therapeutin in Kooperation mit einer qualifizierten örtlichen Hundeschule. Das Mitbringen eigener Tiere ist aus Gründen des Tierschutzes und der Hygiene nur in einzelnen Ausnahmefällen und nach jeweils individueller Absprache möglich.

 

Vor Beginn der Therapie ist die Einholung eines Konsiliarberichts vorgeschrieben. Damit soll ein Arzt Ihrer Wahl (Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Kinderpsychiater oder Internist) abklären, dass keine Ursachen, die eine rein somatische, also körperlich orientierte Behandlung erforderlich machen würden, Grund für die aktuelle Symptomatik sind. Eine Kopie dieses Konsiliarberichts ist von der Therapeutin dem Antrag an die Krankenkasse auf Kostenübernahme für die Behandlung, beizufügen. Der Antrag an die Krankenkasse kann also erst gestellt werden, wenn der Konsiliarbericht des behandelnden Arztes der Therapeutin vorliegt. Die verschlusssichere Aufbewahrung aller Patientendaten erfolgt aufgrund entsprechender Gesetzeslage für die Dauer von 10 Jahren ab dem Beginn der Behandlung. Selbstverständlich gilt dabei die Datenschutzgrundverordnung (DSGV).

 

Diese psychotherapeutische Praxis arbeitet auch als Lehrpraxis und widmet sich der Ausbildung zukünftiger, qualifizierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Diese werden nach einem geeigneten Hochschulstudium als Ausbildungsassistenten, falls Sie einverstanden sind, in der Durchführung der Testdiagnostik und der Psychotherapie eingebunden und unterliegen selbstverständlich auch der Schweigepflicht.

Der maximale Umfang der zu beantragenden Behandlung hängt von den Behandlungszielen, auf die Ihre Therapeutin sich mit Ihnen einigt und den Vertragsbestimmungen Ihrer Privatkrankenkasse ab. Für eine erfolgversprechende Behandlung ist Ihre mitunter auch sehr zeitaufwendige Mitarbeit als Eltern in und zwischen den einzelnen Sitzungen, die normalerweise zunächst in wöchentlichem Abstand stattfinden, unbedingt erforderlich.

 

Die Kosten für eine Therapiestunde von 50-minütiger Dauer mit zusätzlicher Vor- und Nachbereitungszeit werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) aufgrund des erhöhten Aufwandes in der multimodalen und multizentrischen Kinderpsychotherapie mit dem 3,5-fachen Satz berechnet und betragen derzeit 153,00 €. Welchen Kostenanteil dabei Ihre Privatkrankenversicherung oder ggfs. die Beihilfe übernimmt obliegt Ihnen selbst abzuklären.

Viele Privatkrankenkassen verlangen ein anonymisiertes Gutachterverfahren vor Beginn der Behandlung, um die Indikation einer Psychotherapie zu überprüfen. Da die Erstellung des dafür notwendigen mehrseitigen Berichtes viel Arbeit bereitet, wird dieser mit der Gebührenziffer GOP 85 der Gebührenordung für Psychotherapeuten abgerechnet. Diese Ziffer  (maximal 201,09 € für dreistündigen Aufwand) wird leider nicht von allen Privatkrankenkassen anerkannt, so dass es sein kann, dass Sie diese Kosten nicht von Ihrer Privatkrankenkasse erstattet bekommen.

 Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn unbedingt baldmöglichst ab. Termine, die Sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt haben, werden Ihnen als Ausfallhonorar in Höhe von 100,00 € privat in Rechnung gestellt; eine Erstattung durch die Krankenkasse ist dabei ausgeschlossen. Vorstehende Regelung gilt jedoch dann nicht, sofern der Patient nachweist, dass dem Psychotherapeuten durch die Terminabsage tatsächlich kein Schaden entstanden ist oder ihn an der Säumnis des Schadens kein Verschulden trifft. Sollten Sie bedauerlicherweise eine korrekt gestellte Rechnung trotz mehrfach erfolgter Mahnung nicht begleichen, wird das Inkassounternehmen TRANSCOM Inkasso GmbH informiert werden und die fällige Summe einziehen.

 

Sollten Sie die Behandlung vorzeitig beenden wollen, besprechen Sie dies in der nächsten Sitzung mit Ihrer Therapeutin. Durch eine psychotherapeutische Behandlung können sich Effekte einstellen, die sich nicht in allen Lebensbereichen nur vorteilhaft auswirken. Dies sollten Sie bei Ihrer Therapieentscheidung berücksichtigen und gegebenenfalls Ihre Befürchtungen mit Ihrer Therapeutin besprechen.

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PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:  Bettina Bicknese

Praxisname: Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche

Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort):  Erlengrund 381, 48308 Senden

Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail):  02597 692030

kontakt@praxis-bicknese.de

 

2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

3. EMPFÄNGER IHRER DATEN

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.

Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

4. SPEICHERUNG IHRER DATEN

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.

5. IHRE RECHTE

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

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Anschrift:

6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

 

Ihr Praxisteam

 

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